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Der luxemburgische Automobilmarkt ist laut Gerry Wagner, dem Sprecher des House of Automobile, nicht in bester Verfassung. Gesetzliche Bestimmungen – von der Anhebung des Steuersatzes für den geldwerten Vorteil bis hin zur Mehrwertsteuer auf Leasingraten – setzen ihn noch weiter unter Druck.

Das House of Automobile (HoA) war 2024 nicht untätig und hat gegen die Bedrohungen gekämpft, die auf dem luxemburgischen Automobilmarkt lasten. Es fanden Dutzende Gespräche mit Ministern, Gewerkschaften und Berufskammern statt, um sie über die Herausforderungen des Sektors zu informieren und sie dafür zu sensibilisieren. Das Jahr 2025 steht unter denselben Vorzeichen.

Die intensiven Aktivitäten haben Wirkung gezeigt. „Die Regierung wendet sich oft an uns und hat ein offenes Ohr“, konstatiert Gerry Wagner, der Sprecher des HoA. Auch wenn nicht alle Empfehlungen umgesetzt werden, finden einige <durchaus Berücksichtigung.

Erfolge im Jahr 2024

Ein Erfolg waren insbesondere die Diskussionen über die „Klimabonus mobilitéit“-Prämien zugunsten von Elektrofahrzeugen. Diese wurden zwar im Oktober 2024 verringert, aber weniger stark als befürchtet. Dasselbe gilt für die Einführung einer Prämie für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Das ist ein sehr positiver Punkt, auch wenn der Betrag (1.500 Euro) unter dem liegt, was das HoA gefordert hatte.

Hinzu kommt die steuerliche Regelung des geldwerten Vorteils bei Dienstwagen, über die ernsthaft debattiert wurde. Eine Anhebung des Steuersatzes für den geldwerten Vorteil für Dienstwagen war für Anfang 2025 geplant, einschließlich einer Verdopplung des auf Elektrofahrzeuge angewendeten Satzes.

Doch nach zahlreichen Gesprächen machte die Regierung im November 2024 eine Kehrtwende und beschloss, die Sätze für vollelektrische Fahrzeuge für zwei weitere Jahre auf ihrem ursprünglichen Niveau zu belassen. „Eine sehr gute Entscheidung“, so Gerry Wagner, der sich darüber freut, dass die Regierung „erkannt hat, dass es zu früh gewesen wäre, diesen Satz zu verdoppeln“.

Für alles, was nicht vollelektrisch fährt, ist somit die Steuer, die man für das Auto zahlen muss, in einigen Fällen höher als das, was man auf den Barlohn zahlen müsste

Gerry Wagner - Porte-parole de la HOA

Psychologischer Schock

Trotz dieser Erfolge besteht immer noch die Gefahr, dass verschiedene Maßnahmen den luxemburgischen Automarkt negativ beeinflussen. Mit Ausnahme vollelektrischer Fahrzeuge wurde der Satz für den geldwerten Vorteil von Dienstwagen auf einheitliche 2 Prozent angehoben.

Dieser Satz macht die Inanspruchnahme eines Dienstwagens mit Verbrennungsmotor weniger attraktiv. „Für alles, was nicht vollelektrisch fährt, ist somit die Steuer, die man für das Auto zahlen muss, in einigen Fällen höher als das, was man auf den Barlohn zahlen müsste“, erläutert Gerry Wagner.

Ist der Kaufpreis interessant, bietet ein Satz von 2 Prozent noch immer einen Vorteil, was umso mehr für Grenzgänger gilt, die in Frankreich oder Belgien höhere Steuern auf diese Art von Fahrzeug bezahlen müssen. Es besteht jedoch laut Gerry Wagner die Gefahr, dass der psychologische Effekt trotz des finanziellen Vorteils stark genug ist, um von der Inanspruchnahme eines Dienstwagens abzuschrecken. Somit besteht die Möglichkeit, dass Grenzgänger letztendlich beschließen, ihr eigenes Auto in ihrem jeweiligen Land und nicht in Luxemburg zu kaufen, was einen Verlust für den Markt im Großherzogtum bedeuten würde.

Durcheinander beim Leasing

Ein weiteres für das HoA wichtige Thema, das 2024 Gegenstand von zahlreichen Diskussionen war und noch nicht gelöst wurde, ist die Mehrwertsteuer auf die Leasingrate. Diese Problematik ist komplex und ergibt sich aus einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 2021, dem QM-Urteil.

Zusammengefasst legt das Urteil des EuGH fest, dass die Mehrwertsteuer auf einen Firmenwagen unter bestimmten Umständen nicht vom Unternehmen, sondern vom Nutzer zu tragen ist. Doch es gibt eine Grauzone, denn da der Firmenwagen zwar definitionsgemäß für das Unternehmen, aber für private Zwecke auch vom Arbeitnehmer genutzt wird, stellt sich die Frage, auf welchen Betrag die Mehrwertsteuer anzuwenden ist. Auf die gesamte Leasingrate oder nur auf einen Teil von ihr? Das ist ein entscheidender Punkt, da Unternehmen (mit Ausnahme von Bancassurance-Instituten) ihre Mehrwertsteuer zurückfordern können, Arbeitnehmer aber nicht.

Belgien hat die Situation geklärt und beschlossen, dass dieser Betrag auf 65 Prozent der Leasingrate zu berechnen ist. Hinzu kommt die Möglichkeit, Versicherungen und Zinsen von der Leasingrate abzuziehen, wodurch der Anteil, auf den die Mehrwertsteuer angewendet wird, auf unter 50 Prozent sinkt.

Alle leiden darunter, dass wir dabei sind, bestimmte Elektrofahrzeuge zu Schleuderpreisen anzubieten, damit wir sie überhaupt verkaufen können

Gerry Wagner - Porte-parole de la HOA

Keine Klärung seitens der Regierung

Obwohl das HoA eine ähnliche Klärung in Luxemburg gefordert hat, steht eine Stellungnahme der Regierung hierzu immer noch aus. Sie akzeptiert, dass das Unternehmen den privaten und den beruflichen Anteil festlegt, ohne jedoch eine Vorgehensweise vorzugeben. Doch dieser Anteil lässt sich schwer schätzen und ohne klare Regeln liegt es im Ermessen des Steuerprüfers, ob er dies akzeptiert oder nicht. Um eventuelle Strafen im Rahmen einer Steuerprüfung zu vermeiden, ziehen Unternehmen es letztendlich vor, kein Risiko einzugehen, und erlegen dem Arbeitnehmer einen Satz von 100 Prozent auf.

Dies kann Letzteren durchaus demotivieren. Denn wenn er die gesamte Mehrwertsteuer zu tragen hat, muss er 17 Prozent mehr für sein Auto bezahlen oder das Unternehmen müsste – damit der Arbeitnehmer dasselbe Auto bekommen kann – sein Budget um 17 Prozent aufstocken. „Das ist durchaus beachtlich“, merkt Gerry Wagner an. Das kann zu der absurden Situation führen, dass ein in Luxemburg ansässiger Arbeitnehmer, der für dasselbe Unternehmen arbeitet wie sein in Belgien ansässiger Kollege, für seinen Dienstwagen doppelt so viel Mehrwertsteuer zahlen müsste wie letzterer.

Viele Fahrzeugzulassungen von Unternehmen

Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den luxemburgischen Automobilmarkt könnten auf jeden Fall erheblich sein, gibt das HoA zu bedenken, insbesondere aufgrund der großen Bedeutung von Firmenwagen für den Automobilmarkt.

2024 wurden 46.311 Personenwagen zugelassen, 53 Prozent davon von Unternehmen. Und etwa 50 Prozent der Firmenwagen werden von Grenzgängern genutzt, was knapp 12.000 Zulassungen pro Jahr entspricht, die zugunsten der Nachbarländer verloren gehen könnten.

Zudem würde eine massive Verlagerung von Firmenwagen auf privat gekaufte Autos dazu führen, dass sich die Haltedauer verdoppelt. Die Erneuerungsrate würde sinken und damit würden sich die Verkäufe an Privatpersonen halbieren. Das HoA geht schätzungsweise von 6.000 Fahrzeugen pro Jahr aus. Insgesamt stünden also über 18.000 Neuzulassungen pro Jahr auf dem Spiel, das heißt etwa 40 Prozent des Neuwagenmarkts.

Automobilmarkt unter Druck

Hinzu kommt, dass dies die Elektrifizierung des Automobilbestands bremsen könnte. Im Jahr 2024 entfielen 62 Prozent der Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen auf Firmen- und nur 38 Prozent auf Privatwagen.

Der Automobilmarkt des Landes laufe im Moment „nicht schlecht“, aber „auch nicht hervorragend“, erklärt Gerry Wagner. Die Vertragshändler haben Probleme, Arbeitskräfte zu finden. Zudem ist die Elektrifizierung eine große Herausforderung. „Alle leiden darunter, dass wir dabei sind, bestimmte Elektrofahrzeuge zu Schleuderpreisen anzubieten, damit wir sie überhaupt verkaufen können. Das ist nicht gut für den Markt insgesamt, nicht für die Hersteller, nicht für den europäischen und auch nicht für den lokalen Markt.“ Die Regierung wird umsichtig handeln müssen, um den Automobilmarkt nicht zu belasten, der ohnehin unter Druck steht.