Durchschlängeln ist in Frankreich nun erlaubt. Und in Luxemburg?
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Einem Dekret des französischen Innenministeriums vom 9. Januar 2025 zufolge ist das Durchschlängeln zwischen Fahrzeugen nun landesweit erlaubt. Dieser Änderung waren mehrere aufeinanderfolgende Tests in verschiedenen Départements vorausgegangen.
Was versteht man unter Durchschlängeln?
Dem französischen Ministerium nach bedeutet Durchschlängeln, dass sich ein motorisiertes Zwei- oder Dreirad zwischen Fahrzeugen bewegt, die auf den beiden linken Fahrspuren einer Autobahn oder Schnellstraße stillstehen oder sehr langsam fahren. Dabei müssen die Zwei- und Dreiräder eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern einhalten. Die Differenz zum stehenden oder stockenden Verkehr darf jedoch höchstens 30 Stundenkilometer betragen. Erlaubt ist das Durchschlängeln nur bei dichtem Verkehr.
Und in Luxemburg?
In Luxemburg wird es als Rechtsüberholen gewertet, wenn sich ein Motorrad bei Stau zwischen Fahrzeugen durchschlängelt. Die Großherzogliche Polizei ahndet dies mit einem Bußgeld in Höhe von 74 Euro. Diese Strafe hält jedoch offenbar nicht viele Motorradfahrer davon ab, dieses Fahrmanöver bei Stau zu nutzen. Vielmehr scheint das Durchschlängeln auf den Straßen unseres Landes bereits zur Gewohnheit geworden zu sein.
Jeder hat bereits taktlose Motorradfahrer erlebt, die die Autobahn mit einer MotoGP-Rennstrecke verwechseln und sich mit hoher Geschwindigkeit zwischen stehenden Fahrzeugen durchschlängeln. Sie gefährden damit nicht nur ihr eigenes Lebens, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer.
Andere wiederum achten beim Durchschlängeln auf ihre Geschwindigkeit und gehen keine unnötigen Risiken ein, indem sie falls notwendig anhalten. Man denke aber auch an die Motorradfahrer, die hinter stehenden Fahrzeugen warten und sich der Gefahr aussetzen, von nachfolgenden Autos oder Lastwagen überrollt zu werden oder im Sommer einen Hitzschlag zu erleiden.
Zwar gab es in der Vergangenheit zahlreiche Anfragen von Motorradfahrern, zum Beispiel in Form von Petitionen, und auch von Organisationen wie dem ACL, das Durchschlängeln zwischen Fahrzeugen zu erlauben. Die luxemburgische Regierung lehnte diese Praxis bisher strikt ab – wie in Deutschland. Sie begründet dies damit, dass Rettungsgassen stets freizuhalten sind.
In der Praxis funktioniert dies nicht wie erwartet. Manche Autofahrer bleiben in der Mitte ihrer Fahrspur stehen und haben dann Mühe, zur Seite auszuweichen (übrigens mehr als ein Zweirad), wenn ein Rettungsfahrzeug dringend vorbeifahren muss. Andere wiederum haben verstanden, dass es im Interesse aller Verkehrsteilnehmer ist, den begrenzten Platz zu teilen, und bewegen ihr Fahrzeug auf die Leitplanke zu, bevor der gesamte Verkehr zum Stillstand kommt.
Nach der Legalisierung des Fahrens zwischen Fahrzeugen auf den französischen Autobahnen wird diese Praxis sicherlich auch in Luxemburg und vor allem auf den Autobahnen A3 und A4 weiter zunehmen. Französische und andere Motorradfahrer werden sich hinter der Luxemburger Grenze kaum erneut in die Schlange auf der Autobahn einreihen, nur um somit den Stau zu verschlimmern. Warten wir ab, wie sich die Sache bei schönerem Wetter entwickelt.
Die Frage stellt sich jedoch, ob es angesichts der Faktenlage nicht an der Zeit ist, die Rechtssprechung an die Realität anzupassen, anstatt die Hände in den Schoss zu legen. Das französische Dekret hat den Vorteil, dass das Durchschlängeln in einem festgelegten Sicherheitsrahmen erlaubt ist und es somit dazu beiträgt, den Verkehr für alle zu entlasten.
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