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Flandern, Wallonien und Brüssel haben sich am Freitag, dem 10. Juli 2026, grundsätzlich auf eine digitale Straßenvignette geeinigt. Ab dem 1. Mai 2027 benötigt jedes Fahrzeug unter 3,5 Tonnen eine Vignette für belgische Autobahnen und Nationalstraßen, unabhängig vom Zulassungsland. Rund 30 Millionen im Ausland zugelassene Fahrzeuge rollen jedes Jahr über das belgische Netz, ohne sich an dessen Finanzierung zu beteiligen. Das wollen die drei Regionen ändern. Betroffen sind auch Einwohner Luxemburgs sowie französische Grenzgänger, die auf dem Weg ins Großherzogtum belgisches Gebiet durchqueren.

Die drei Regionalregierungen stellten die Maßnahme auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vor. Damit endet eine mehr als zwanzigjährige Debatte. Anders als Frankreich oder Italien verlangte Belgien bislang keine Gebühr von leichten Fahrzeugen. „Alle, die unsere Straßen nutzen, müssen einen fairen Beitrag zu deren Unterhalt leisten“, sagte der wallonische Mobilitätsminister François Desquesnes bei dieser Pressekonferenz.

Eine digitale Vignette für das ganze Land

Die drei Regionen haben sich auf ein einheitliches, landesweit gültiges System verständigt. Die Vignette ist vollständig digital. Ein Aufkleber auf der Windschutzscheibe entfällt, die Registrierung erfolgt über das Kennzeichen. Gekauft wird über eine Online-Plattform. Zusätzlich sind physische Verkaufsstellen geplant, etwa an Tankstellen, für Fahrer ohne Interneterfahrung oder für Durchreisende aus dem Ausland.

Die Tarife

Der Preis richtet sich nach Gültigkeitsdauer und Schadstoffklasse. Die Jahresvignette kostet 90 Euro für Elektrofahrzeuge, 100 Euro für Fahrzeuge ab der Euro-4-Norm (rund 97 Prozent des Bestands nach Angaben der Regionalregierungen) und 125 Euro für ältere Fahrzeuge der Klassen Euro 0 bis 3, in der Praxis also Autos von vor 2005.

Daneben gibt es Kurzzeitvignetten, die vor allem für Luxemburger interessant sind, die nur gelegentlich über die Grenze fahren:

Dauer Elektro Ab Euro 4 Euro 0 bis 3
1 Tag 8,10 € 9,00 € 11,25 €
10 Tage 10,80 € 12,00 € 15,00 €
1 Monat 17,10 € 19,00 € 23,75 €
2 Monate 27,00 € 30,00 € 37,50 €
1 Jahr 90,00 € 100,00 € 125,00 €

 

Wichtig: Die Zehn-Tages-Vignette gilt für einen zusammenhängenden Zeitraum. Eine Aufteilung auf einzelne Tage über mehrere Monate ist nicht möglich.

Betroffene Fahrzeuge

Die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen, ob in Belgien oder im Ausland zugelassen, einschließlich Leasingfahrzeugen. Auch gewerblich genutzte Lieferwagen brauchen eine Vignette. Deren Kosten sind allerdings vollständig als Betriebsausgaben absetzbar.

Ausgenommen sind Motorräder und ähnliche Fahrzeuge wie Mopeds und Roller, Lkw, die bereits die Kilometerabgabe zahlen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Reisebusse sowie Fahrzeuge von Rettungsdiensten, Polizei und Armee.

Autobahnen und Regionalstraßen

Die Vignette gilt nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf allen Regional- und Nationalstraßen. Nur Gemeindestraßen bleiben frei. In der Praxis führt kaum eine grenzüberschreitende Fahrt nach Arlon, Bastogne oder Lüttich an einer vignettenpflichtigen Straße vorbei. Wer aus Luxemburg zum Einkaufen über die Grenze fährt, braucht also mindestens eine Tagesvignette.

Kontrollen und Bußgelder

Kontrolliert wird mit festen und mobilen Kennzeichenlesekameras (ANPR), jeweils in Verantwortung der zuständigen Region. Wer ohne Vignette fährt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro. Bei wiederholten Verstößen steigt der Betrag, ab dem dritten Verstoß auf 210 Euro.

Einnahmen für den Straßenbau

Die Regionalregierungen rechnen mit Einnahmen von 130 Millionen Euro in Flandern und 327 Millionen Euro in Wallonien. Die wallonische Zahl bleibt eine Schätzung, da genaue Daten zum ausländischen Verkehr fehlen. Die Erlöse fließen vollständig in Unterhalt und Modernisierung des Straßennetzes. Allein Wallonien gibt dafür derzeit 700 Millionen Euro pro Jahr aus.

Die Arbeitgeberverbände FEB, Voka und Unizo sowie der Mobilitätsclub Touring begrüßen das einheitliche System und die Beteiligung ausländischer Fahrer. Sie hätten allerdings eine kilometerbasierte Maut bevorzugt, die aus ihrer Sicht wirksamer gegen Staus hilft als eine Pauschalabgabe.

Dreiländereck: Knotenpunkt Longwy-Athus-Rodange

Besondere Folgen hat die Maßnahme im Dreiländereck. Tausende französische Grenzgänger aus dem Raum Longwy pendeln täglich über belgisches Gebiet ins Großherzogtum. Die direkteste Route führt über Mont-Saint-Martin, Aubange und Athus nach Rodange und Petingen zur Collectrice du Sud (A13). Die Avenue de l’Europe, Rückgrat dieses Korridors im Europäischen Entwicklungspol (PED) mit rund 130 000 Einwohnern, ist jedoch eine belgische Regionalstraße und damit vignettenpflichtig.

Für Berufspendler kostet die Jahresvignette 90 bis 125 Euro, umgerechnet etwa 50 Cent pro Arbeitstag. Dennoch könnten manche Grenzgänger Belgien künftig umfahren. Ausweichrouten existieren, verlaufen aber über lokale Straßen: durch das Zentrum von Rodange via Longlaville oder über die Achse Hussigny-Godbrange, Differdingen, Beles. Diese Strecken sind zu Stoßzeiten bereits stark belastet und liegen überwiegend auf luxemburgischem Gebiet. Schon eine teilweise Verkehrsverlagerung würde die Staus auf das Gemeindestraßennetz des Großherzogtums verschieben, ohne dass Luxemburg einen Cent aus der Vignette erhält.

Auch der belgische Grenzhandel von Sterpenich bis Messancy könnte ausbleibende Kunden aus Luxemburg und Frankreich zu spüren bekommen. Der Finanzschöffe von Aubange, Christian-Raoul Lambert, verteidigt die Maßnahme dennoch. „Wir zahlen überall, wo wir hinfahren. Auf der Autobahn in Frankreich zahle ich. Warum nicht auch hier?“, sagte er der luxemburgischen Tageszeitung L’essentiel. Er räumte jedoch ein, dass die Vignette an den Grenzen zu Luxemburg und den Niederlanden Fragen aufwerfen werde. In den Niederlanden hat die grenznahe Provinz Zeeland die Entscheidung bereits kritisiert: Sie belaste die Bewohner finanziell und könnte der regionalen Wirtschaft schaden.

Noch kein Gesetz: Kooperationsabkommen in Arbeit

Rechtlich steht das Vorhaben erst am Anfang. Da der Straßenunterhalt in die Zuständigkeit der Regionen fällt, wird die Vignette über ein Kooperationsabkommen zwischen den drei Regionen eingeführt. Anschließend müssen die Regionalparlamente zustimmen, per Dekret in Flandern und Wallonien, per Ordonnanz in Brüssel. Im belgischen Staatsanzeiger ist bislang kein Text veröffentlicht. Der Zeitplan hängt nicht zuletzt von Brüssel ab: Dort regiert erst seit Februar 2026, nach 615 Tagen politischer Krise, eine fragile Sieben-Parteien-Koalition, und die Brüsseler Regierung hat bereits Vorbehalte gegen die Kommunikation ihrer regionalen Partner geäußert. „Jetzt gilt es, den Versuch zu verwandeln: aus der politischen Einigung einen rechtlich belastbaren Text zu machen“, sagte François Desquesnes in einem Interview mit der belgischen Tageszeitung L’Avenir.

Der Schatten des deutschen Präzedenzfalls

Eine letzte Unbekannte bleibt: Brüssel, diesmal im europäischen Sinne. Das Projekt muss der Europäischen Kommission vorgelegt werden, die bereits die deutsche Pkw-Maut gestoppt hatte. Diese sah einen Steuerausgleich ausschließlich für deutsche Autofahrer vor und wurde als Diskriminierung anderer EU-Bürger gewertet. Um denselben Fehler zu vermeiden, trennen die belgischen Regionen die beiden Vorhaben formal: hier die Vignette, dort eine Reform der Kfz-Besteuerung mit niedrigerer Verkehrssteuer in Flandern und Wallonien, die die Belastung für belgische Steuerzahler ausgleichen soll. Ausländische Autofahrer, allen voran die Einwohner Luxemburgs, gehen bei diesem Ausgleich leer aus.