Die staatlichen Beihilfen für den Kauf von Fahrzeugen ohne CO2-Ausstoß sind am 30. Juni 2026 ausgelaufen. Am 29. Oktober 2026 hat die Abgeordnetenkammer den Gesetzentwurf angenommen, der sie um vier Jahre verlängert. Die Förderbeträge bleiben unverändert. Für das Leasing gelten verbraucherfreundliche Regeln. Und ab 2027 kann die Prämie direkt vom Händler verrechnet werden.
Gute Nachricht für alle, die auf ein Elektroauto umsteigen wollen: Die Kaufprämien bleiben bestehen. Das Förderprogramm „Klimabonus Mobilitéit“ wird bis zum 30. Juni 2030 verlängert. Die Abgeordnetenkammer hat den Gesetzentwurf Nr. 8725 am 29. Oktober 2026 mit 55 Stimmen bei fünf Enthaltungen (ADR) angenommen. Das Gesetz gilt rückwirkend und betrifft Fahrzeuge, deren Kauf-, Miet- oder Leasingvertrag zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 30. Juni 2030 unterzeichnet wird.
Warum die Verlängerung? Weil der Absatz von Elektroautos schwächelt. 2025 lag ihr Anteil an den Neuzulassungen bei rund 27 Prozent und damit auf dem gleichen Niveau wie im Jahr zuvor. 2026 hat sich der Trend jedoch verbessert. In den ersten neun Monaten waren mehr als 30 Prozent der neu zugelassenen Autos reine Elektroautos, im September wurde mit 36,5 Prozent sogar ein Rekord erreicht. Der Verkehr verursacht jedoch rund 60 Prozent der Treibhausgasemissionen, die Luxemburg zugeschrieben werden. Zudem hat sich das Land verpflichtet, seine Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 2005 zu senken. Ohne finanzielle Anreize ist das kaum zu erreichen.
Weiterhin 6.000 Euro für reine Elektroautos
Die seit Oktober 2024 geltenden Förderbeträge bleiben unverändert. Die Prämie von 6.000 Euro ist auch weiterhin besonders sparsamen vollelektrischen Autos vorbehalten. Ihr Verbrauch darf bei höchstens 16 kWh/100 km liegen. Das trifft vor allem auf Kompaktmodelle zu. Unabhängig vom Verbrauch gilt die Prämie auch für Elektroautos mit mindestens sieben Sitzplätzen, sofern der Antragsteller einem Haushalt mit mindestens fünf Personen angehört. Diese Ausnahmeregelung zielt besonders auf kinderreiche Familien. Ebenfalls förderfähig sind elektrische Lieferwagen und Wasserstoffautos.
Eine Prämie von 3.000 Euro ist für Autos mit einem Verbrauch zwischen 16,1 und 18 kWh/100 km vorgesehen. Diese Grenze steigt auf 20 kWh/100 km, wenn die Leistung des Fahrzeugs 150 kW (rund 204 PS) nicht überschreitet. Für Fahrzeuge oberhalb dieser Schwellenwerte gibt es keine Prämie. Große Autos und Sportmodelle, die weniger als 10 Prozent des Elektromarkts ausmachen, sind somit vom Förderprogramm ausgeschlossen.
Auch sonst ändert sich nichts. Die Prämie von 1.500 Euro für gebrauchte Elektroautos, die mindestens drei Jahre alt sind, soll es weiterhin geben. Gleiches gilt für die Beihilfen für elektrische Leichtkrafträder, Motorräder und Mopeds (höchstens 1.000 Euro, maximal 50 Prozent des Preises ohne Mehrwertsteuer). Die Prämien für Fahrräder und E-Bikes (maximal 600 Euro) bleiben Haushalten vorbehalten, die die Teuerungszulage oder die Energieprämie beziehen. Die Förderung für den Kauf eines Lastenrads – sie ist auf 1.000 Euro gedeckelt – bleibt ebenfalls bestehen.
Ab 2027 wird Prämie direkt von der Rechnung abgezogen
Die wichtigste Neuerung macht sich direkt im Portemonnaie bemerkbar: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Verbraucher die Prämie nicht mehr vorstrecken. Nach dem Vorbild der Förderung von PV-Anlagen können teilnehmende Händler den Förderbetrag direkt von der Endrechnung abziehen und ihn sich anschließend vom Staat erstatten lassen. Somit müssen Käufer nicht mehr darauf warten, dass ihnen die Prämie ausgezahlt wird. Diese Option gilt nur für Privatpersonen, die einen neuen Pkw oder Lieferwagen kaufen. Das klassische Verfahren über myGuichet bleibt bestehen. Der Förderbetrag ist in beiden Fällen gleich hoch. Interessierte Händler können sich seit dem 1. Oktober 2026 in ein Register der AEV eintragen. Für den Berichterstatter des Gesetzentwurfs, Paul Galles (CSV), soll dieses Verfahren „die Vorfinanzierung durch die Käufer verringern, insbesondere für Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln“.
Nach der Stellungnahme des Staatsrats hat die Regierung mit ihrem Änderungsantrag vom 24. Juni 2026 zwei sinnvolle Anpassungen vorgenommen. Die Erstzulassung des Fahrzeugs kann bis zum 30. Juni 2031 erfolgen. Das schafft Spielraum bei Lieferverzögerungen. Zudem sinkt die Frist, innerhalb derer die Verwaltung die eingereichten Angaben prüfen kann, von zehn auf fünf Jahre.
Leasing: Prämie kommt dem Fahrer zugute
Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Leasing. Zur Erinnerung: Bei einem Leasingvertrag ist nicht der Fahrer Eigentümer des Fahrzeugs, sondern die Leasinggesellschaft. Die Prämie kann von einer der beiden Parteien beantragt werden, sofern die andere Partei darauf verzichtet. Bisher gab es keine Garantie, dass eine Prämie, die die Leasinggesellschaft erhält, tatsächlich beim Kunden ankommt. Das ändert sich nun. Der neue Text sieht vor: „Bei Leasing oder Miete wird die Beihilfe, wenn sie vom Eigentümer des Fahrzeugs beantragt wird, über eine Preissenkung der Miete oder des Leasings vollständig an den Leasing- oder Mietnehmer weitergegeben. Diese vollständige Weitergabe der Beihilfe ist im Miet- oder Leasingvertrag eindeutig auszuweisen.“
Konkret heißt das: Erhält die Leasinggesellschaft die Prämie, muss sie diese in voller Höhe über eine niedrigere monatliche Leasingrate an den Kunden weitergeben. Der Vertrag muss den Betrag der Beihilfe und ihre Weitergabe klar ausweisen. Nach Angaben der Umweltverwaltung (AEV) gilt diese Pflicht für alle seit dem 1. Juli 2026 abgeschlossenen Leasingverträge, auch bei Gebrauchtwagen. Ein praktischer Rat: Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob die Prämie im Vertrag berücksichtigt ist.
Die Laufzeitbedingungen bleiben unverändert. Der Leasing- oder Mietvertrag muss bei einem Neuwagen über mindestens 36 Monate laufen, bei einem Gebrauchtwagen über 24 Monate. Andernfalls besteht kein Anspruch auf die Prämie. Endet der Vertrag vorzeitig, muss die Beihilfe zurückgezahlt werden – außer der Fahrer macht von der Option Gebrauch, das Auto zu kaufen.
Was kostet das Programm?
Das Programm wird aus dem Klima- und Energiefonds finanziert. Die Ausgaben werden auf 32 Millionen Euro für das zweite Halbjahr 2026 geschätzt (bei einem Gesamtbudget von 64 Millionen Euro für das ganze Jahr), auf 74 Millionen für 2027, 84 Millionen für 2028, 94 Millionen für 2029 und 52 Millionen für das erste Halbjahr 2030. Dabei wurde angenommen, dass der Marktanteil der Elektroautos von 30 Prozent im Jahr 2026 auf 50 Prozent im Jahr 2030 steigt.
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