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In Spanien wird die V16-Warnleuchte bald zur Pflicht – allerdings nur für spanische Autofahrer. Ein Blick auf die neue Regelung.

Anfang des Jahres hat Spanien beschlossen, dass Autofahrer ab dem 1. Januar 2026 eine V16-Warnleuchte in ihrem Fahrzeug mitführen müssen. Das kleine runde Warnlicht ersetzt das wackelige Warndreieck, da dessen Aufstellen vor allem auf Schnellstraßen und Autobahnen als Gefahrenquelle erachtet wird. Die Warnleuchte strahlt ein orangefarbenes oder gelbes Licht aus, das eine Rundumsichtbarkeit von 360 Grad gewährleistet. Sie wird auf dem Dach angebracht. Der Fahrer muss das Auto weder verlassen noch sich davon entfernen. Auch bei schlechten Wetterverhältnissen wie Nebel oder Starkregen ist sie in einer Entfernung von einem Kilometer sichtbar. Außerdem verfügt sie über eine Geolokalisierungsfunktion, die Noteinsätze vereinfacht, da sie den Fahrzeugstandort in Echtzeit an die spanische Generaldirektion Verkehr übermittelt. Mit einem Preis von 40 bis 60 Euro ist sie jedoch recht teuer. Autofahrern mit spanischem Autokennzeichen, die keine Warnleuchte mit sich führen, droht ab dem nächsten Jahr ein Bußgeld von bis zu 200 Euro.

Und Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen?

Zu Jahresbeginn war weitgehend unklar, ob diese Pflicht auch für Autofahrer mit ausländischem Kfz-Kennzeichen gelten wird. Im März bestätigte die Generaldirektion Verkehr, dass ausländische Fahrzeuge aufgrund des Wiener Übereinkommens davon ausgenommen sind. Um den „internationalen Straßenverkehr“ auf Ihrem Gebiet zu gestatten, können Länder laut dem Übereinkommen verlangen, dass Fahrzeuge auf ihren Straßen ständig eine Warnvorrichtung mitführen. Dabei kann es sich um ein gleichseitiges Dreieck handeln oder um „eine andere gleichwertige Vorrichtung, die durch die innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Landes bestimmt wird, in der das Fahrzeug zugelassen ist“.

Spanien – Vorreiter in Sachen Verkehrssicherheit

Spanien machte vor mehr als zwanzig Jahren – und vier Jahre vor Frankreich – das Mitführen einer Warnweste zur Pflicht und wurde damit zum Vorreiter in Sachen Sicherheit im Straßenverkehr. Seit Juli 2004 muss in Spanien in allen Fahrzeugen eine gelbe Weste vorhanden sein, um die Sicherheit von Autofahrern bei einer Panne oder einem Unfall zu erhöhen. Frankreich hat diese Regelung erst im Oktober 2008 gesetzlich eingeführt.

Mit der Pflicht zur Warnleuchte könnte Spanien für andere Länder eine Vorbildfunktion in Sachen Verkehrsprävention einnehmen. Wie die gelbe Sicherheitsweste könnte eine verpflichtende V16-Warnleuchte den Straßenverkehr bei Notfällen sicherer machen.

In Luxemburg ist dies aktuell noch kein Thema. Im Pannenfall können Autofahrer jedoch auch im Großherzogtum auf eine Warnleuchte zurückgreifen. Auf unsere Frage hin hat die Polizei Folgendes bestätigt: „Grundsätzlich kann ein entsprechendes Lichtsignal verwendet werden. Zu viele Warnvorrichtungen zu nutzen, ist natürlich nicht verboten. Wir empfehlen Autofahrern aber, beim Anbringen auf ihre eigene Sicherheit zu achten.“

Laut Artikel 171 des Großherzoglichen Beschlusses vom 23. November 1955 muss der Fahrer eines liegen gebliebenen Fahrzeugs das Warnblinklicht benutzen, sofern das Fahrzeug damit ausgestattet ist. Außerdem muss er dafür sorgen, dass das Fahrzeug in ausreichender Entfernung zur Unfallstelle erkennbar ist. Gemäß Artikel 49 muss das Warndreieck oder ein gleichwertiges leuchtendes oder reflektierendes Signal auf normalen Straßen in 30 Metern Entfernung vom Fahrzeug aufgestellt werden. Auf Schnellstraßen und Autobahnen sind es mindestens 100 Meter, jedoch auch nur, wenn das Warnblinklicht des Fahrzeugs nicht funktioniert oder das Fahrzeug nicht damit ausgestattet ist.

Der ACL hält die spanische Regelung vor allem auf Schnellstraßen und Autobahnen für hilfreich. Das Aufstellen eines Warndreiecks ist aber weiterhin sinnvoll, wenn ein Fahrzeug hinter einer Kurve liegen bleibt und die anderen Autofahrer nicht sehen können, dass es dort steht.