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Ohne Anpassung wiegt ein Bußgeld heute deutlich weniger als zu Beginn der 2000er-Jahre. Die Autofahrer profitieren, die Abschreckung leidet.

Die Straßenverkehrsordnung legt die Höhe der Bußgelder nicht fest. Dafür ist ein eigener Text zuständig: die großherzogliche Verordnung vom 26. August 1993. Ihr Anhang bildet den „Katalog der gebührenpflichtigen Verwarnungen“. Jeder Verstoß ist darin einer Stufe zugeordnet, die von 24 bis 250 Euro reicht.

Diesen Stufen sieht man ihr Alter an. Zum offiziellen Umrechnungskurs zwischen Euro und Luxemburger Franken entsprachen 1 000 Franken 24,79 Euro, 2 000 Franken 49,58 Euro und 3 000 Franken 74,37 Euro. Die ersten drei Stufen des Katalogs (24, 49 und 74 Euro) sind also nichts anderes als diese Beträge, die bei der Euro-Einführung abgerundet wurden. Das Ministerium sieht es genauso: Bei der Vorstellung des nationalen Verkehrssicherheitsplans 2024-2028 bezeichnete es die Beträge als „seit fast 30 Jahren unverändert“.

Im Großherzogtum ist der Widerspruch besonders deutlich, denn die Löhne passen sich automatisch an die Lebenshaltungskosten an (Indexierung). Auf der einen Seite steht ein Einkommen, das per Gesetz geschützt ist, auf der anderen eine Sanktion, deren Nennwert feststeht. Die Rechnung ist eindeutig: Seit der Euro-Einführung liegt die Inflation bei über 65 Prozent. Um ihr damaliges Gewicht zu behalten, müsste ein Bußgeld von 49 Euro heute fast 80 Euro kosten. Die abschreckende Wirkung schwindet so von Jahr zu Jahr, ohne dass jemand eine Entscheidung getroffen hätte.

Die Regierung hat das zur Kenntnis genommen. Unter den zwanzig Maßnahmen des Plans, den Mobilitätsministerin Yuriko Backes (DP) am 30. Januar 2025 vorstellte, steht auch eine Überprüfung des Katalogs, vor allem bei schweren Verstößen. Bislang wurden jedoch keine neuen Beträge veröffentlicht.

Finanziell geht es um einiges. Seit 2019 stellt die Polizei jährlich zwischen 650 000 und 886 000 gebührenpflichtige Verwarnungen aus. Das entspricht 27,6 bis 37,3 Millionen Euro, von denen 23,5 bis 31,5 Millionen tatsächlich eingehen. Fast jede fünfte Verwarnung wird nie bezahlt. Deshalb sieht der Plan auch vor, den fälligen Betrag bei Nichtzahlung zu verdoppeln.

„Die Polizei hat zudem gefordert, den Grundsatz des Pauschalbußgelds für alle Verkehrsverstöße einzuführen. Dieser Grundsatz, den die Großherzogliche Polizei wünscht, soll das Verfahren erheblich vereinfachen und den Beamten mehr Zeit für den Einsatz vor Ort verschaffen. Leider wurde er bis heute nicht umgesetzt“, erklärt André Schack, Chefkommissar im Ruhestand und ehemaliger Leiter des Service national de circulation et de sécurité routières (SNCSR) in der Generaldirektion der Polizei.

Wenn Bußgelder an Gewicht verlieren