Fahrgemeinschaftsspur auf der A3: 44 Fahrer in vier Stunden verwarnt
Bei einer Kontrolle am 3. Juli auf der Autobahn A3 hat die großherzogliche Polizei 44 Fahrer sanktioniert, die ohne Mitfahrer auf der Fahrgemeinschaftsspur unterwegs waren. Fünfzehn Monate nach der Eröffnung wird die Regel noch immer häufig missachtet.
Das Ergebnis ist eindeutig. Am Freitag, dem 3. Juli, kontrollierten sechs Beamte der Verkehrspolizei zwischen 16 und 20 Uhr die Nutzung der Fahrgemeinschaftsspur auf der A3 zwischen der Raststätte Berchem und dem Kreuz Gasperich. In vier Stunden erhielten 44 Fahrer eine gebührenpflichtige Verwarnung, weil sie allein auf der Spur unterwegs waren, die Fahrzeugen mit mindestens zwei Insassen sowie Bussen vorbehalten ist. Das entspricht im Schnitt einem Verstoß alle fünf bis sechs Minuten, mitten im Feierabendverkehr.
Fällig werden mindestens 74 Euro pro Fahrer, ohne Punktabzug. Das Mobilitätsministerium hatte schon zur Eröffnung klargestellt: Es gilt null Toleranz. In einer ersten Phase überwachen Polizeistreifen die Einhaltung der Regel. In einer zweiten Phase sollen stationäre Anlagen die Nutzung der Spur kontrollieren und Verstöße ahnden. Welche Technik dabei zum Einsatz kommt, ist noch offen.
Handy am Steuer: 250 Euro und vier Punkte
Die Kontrolle brachte auch eine Reihe weiterer Verstöße ans Licht. Vier Fahrer wurden wegen Handynutzung am Steuer verwarnt. Seit der Gesetzesverschärfung vom November 2023 wird dieser Verstoß hart bestraft: 250 Euro Bußgeld und der Abzug von vier Punkten im Führerschein.
Drei Fahrer konnten keinen Führerschein vorzeigen, was eine gebührenpflichtige Verwarnung von 49 Euro nach sich zieht. Zwei Fahrzeuge waren mit abgelaufener Steuervignette unterwegs, dafür werden 74 Euro fällig. Schwerer wiegt ein anderer Befund: Zwei Fahrzeuge hatten keine gültige Bescheinigung der technischen Kontrolle, was 145 Euro Bußgeld und zwei Punkte Abzug bedeutet. Vier Fahrzeuge trugen nicht konforme Kennzeichen (49 Euro). Fünf wiesen technische Mängel an Reifen, Scheiben oder Beleuchtung auf. Solche Mängel führen zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder zu einer Aufforderung, das Fahrzeug wieder in einen vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen.
Seit März 2025 in Betrieb
Die Fahrgemeinschaftsspur wurde am 23. März 2025 eröffnet, zusammen mit dem ersten auf 2×3 Spuren ausgebauten Abschnitt der A3 zwischen dem Kreuz Gasperich und der Raststätte Berchem. Sie liegt auf der linken Spur und ist rund um die Uhr in Betrieb. Zugelassen sind Fahrzeuge mit mindestens zwei Insassen sowie Busse. Eine Pflicht, die Spur zu nutzen, besteht für Fahrgemeinschaften nicht. Das Tempolimit beträgt 90 km/h, in den Stoßzeiten 70 km/h. In Fahrtrichtung Kreuz Gasperich wurde zudem auf dem Standstreifen eine zusätzliche Busspur eingerichtet.
Dass die Sonderspur links liegt, anders als etwa auf dem Abschnitt zwischen Arlon und Sterpenich in der Großregion, hat betriebliche Gründe. So werden Konflikte mit den rechts gelegenen Auf- und Abfahrten vermieden, und der Verkehr auf der reservierten Spur bleibt flüssig.
Die Regierung verfolgt ein doppeltes Ziel: den Verkehr auf einer Achse zu entlasten, die täglich Zehntausende Grenzgänger nutzen, und das Teilen von Fahrten zu fördern. Die durchschnittliche Belegung liegt in Luxemburg bei nur rund 1,2 Personen pro Auto. Die Zahlen der Kontrolle vom 3. Juli zeigen: Bei vielen Autofahrern ist die Botschaft noch nicht angekommen. Die Polizei kündigt an, die Kontrollen in regelmäßigem Rhythmus fortzusetzen.