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Bei einer Kontrolle am 3. Juli auf der Autobahn A3 hat die großherzogliche Polizei 44 Fahrer sanktioniert, die ohne Mitfahrer auf der Fahrgemeinschaftsspur unterwegs waren. 15 Monate nach der Eröffnung werden die Regeln noch immer häufig missachtet.

Sechs Verkehrspolizisten kontrollierten am Freitag, dem 3. Juli 2026, zwischen 16 und 20 Uhr die Nutzung der Fahrgemeinschaftsspur auf der A3 zwischen der Raststätte Berchem und dem Kreuz Gasperich. Innerhalb dieser vier Stunden erhielten 44 Fahrer eine gebührenpflichtige Verwarnung, weil sie allein auf der Spur unterwegs waren. Dabei ist sie Fahrzeugen mit mindestens zwei Insassen sowie Bussen vorbehalten. Das entspricht im Schnitt einem Verstoß alle fünf bis sechs Minuten mitten im Feierabendverkehr.

Die Strafe beträgt mindestens 74 Euro pro Fahrer, ohne Punktabzug. Das Mobilitätsministerium hatte schon zur Eröffnung klargestellt: Es gelte null Toleranz. In einer ersten Phase sollten Polizeistreifen die Einhaltung der Regel überprüfen, in einer zweiten Phase stationäre Kontrollanlagen zum Einsatz kommen, die genaue Technik wurde zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht kommuniziert.

Handy am Steuer: 250 Euro und vier Punkte

Die Kontrolle brachte auch eine Reihe weiterer Verstöße ans Licht. Vier Fahrer wurden wegen Handynutzung am Steuer verwarnt. Seit der Gesetzesverschärfung vom November 2023 wird dieser Verstoß strenger bestraft: 250 Euro Bußgeld und der Abzug von vier Punkten.

Drei Fahrer konnten keinen Führerschein vorzeigen, was eine gebührenpflichtige Verwarnung von 49 Euro nach sich zog. Zwei Fahrzeuge waren mit abgelaufener Steuervignette unterwegs. Die Strafe liegt hier bei 74 Euro. Zwei Fahrzeuge hatten keine gültige Bescheinigung der technischen Kontrolle, was 145 Euro Bußgeld und zwei Punkte Abzug bedeutet. Vier Fahrzeuge verfügten über nicht konforme Kennzeichen (49 Euro). Fünf wiesen technische Mängel an Reifen, Scheiben oder Beleuchtung auf. Solche Mängel führen zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder zu einer Aufforderung, das Fahrzeug wieder in einen vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen.

Seit März 2025 in Betrieb

Die Fahrgemeinschaftsspur wurde am 23. März 2025 eröffnet, zusammen mit dem ersten auf 2×3 Spuren ausgebauten Abschnitt der A3 zwischen dem Kreuz Gasperich und der Raststätte Berchem. Sie liegt auf der linken Spur und ist rund um die Uhr für Fahrgemeinschaften vorgesehen. Zugelassen sind Fahrzeuge mit mindestens zwei Insassen sowie Busse. Eine Pflicht, die Spur zu nutzen, besteht für Fahrgemeinschaften nicht. Das Tempolimit beträgt 90 km/h und in Stoßzeiten 70 km/h. In Fahrtrichtung des Kreuzes Gasperich wurde zudem auf dem Standstreifen eine zusätzliche Busspur eingerichtet.

Dass die Fahrgemeinschaftsspur links liegt, anders als etwa auf dem Abschnitt zwischen Arlon und Sterpenich in der Großregion, hat betriebliche Gründe. So werden Konflikte mit den rechts gelegenen Auf- und Abfahrten vermieden. Der Verkehr auf der Sonderspur bleibt flüssig.

Die Regierung verfolgt das Ziel, den Verkehr auf der Achse zu entlasten, die täglich Zehntausende Grenzgänger nutzen. Zudem sollen Fahrgemeinschaften gefördert werden. Durchschnittlich befinden sich in Luxemburg rund 1,2 Personen in einem Auto. Die Ergebnisse der Kontrolle vom 3. Juli zeigen: Bei vielen Autofahrern ist die Botschaft noch nicht angekommen. Die Polizei kündigt an, die Kontrollen regelmäßig fortzusetzen.