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Unser am 13. Juli 2026 veröffentlichter Artikel über die künftige belgische Straßenvignette hat in den sozialen Netzwerken zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Neben den oft gegensätzlichen Meinungen tauchten mehrere Fragen immer wieder auf: Plant Luxemburg eine eigene Vignette? Ist das belgische Modell mit dem EU-Recht vereinbar? Wie sieht es mit Wohnmobilen oder Haushalten mit mehreren Autos aus? Hier unsere Antworten.

 

Zunächst ein wichtiger Hinweis. Was am 10. Juli 2026 verkündet wurde, ist eine politische Grundsatzeinigung der drei belgischen Regionen – noch kein Gesetz. Der Text muss die Form eines Kooperationsabkommens annehmen, von den drei Regionalparlamenten genehmigt und anschließend der Europäischen Kommission notifiziert werden. Die belgischen Behörden haben also bis zum geplanten Inkrafttreten am 1. Mai 2027 noch mehrere Monate Zeit, um die praktischen Modalitäten und Anwendungsregeln zu verfeinern und alle Situationen abzudecken. Die folgenden Antworten beruhen auf dem aktuellen Stand der Ankündigungen und können sich mit den endgültigen Texten noch ändern.

Wann führt Luxemburg eine eigene Vignette ein?

Das ist mit Abstand die häufigste Frage. Die offizielle Haltung der Regierung ist bekannt und aktuell. Am 26. Februar 2026 antwortete die Mobilitätsministerin Yuriko Backes auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Marc Goergen (Piratepartei): „Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer Maut für die Nutzung des gesamten Straßennetzes des Landes nicht vor. Es gibt daher weder ein Projekt noch Überlegungen in diesem Zusammenhang.“ Die einzige bereits geltende Ausnahme ist die Eurovignette, die nur Lkw ab 12 Tonnen betrifft.

Die belgische Ankündigung vom 10. Juli hat die Debatte in der Abgeordnetenkammer allerdings neu entfacht. Am Dienstag, den 14. Juli 2026, reichten die Abgeordneten Marc Goergen und Sven Clement (Piratepartei) einen Antrag ein, der die bisherige, nur von Ansässigen gezahlte Kraftfahrzeugsteuer durch ein Vignettensystem ersetzen soll, an dem sich jedes Fahrzeug auf dem luxemburgischen Straßennetz beteiligen müsste, unabhängig davon, ob es im In- oder Ausland zugelassen ist. Die Einnahmen sollen laut dem Antrag dem Straßenunterhalt zugutekommen. Am selben Tag reichte der Abgeordnete Yves Cruchten (LSAP) einen gegenläufigen Antrag ein, der die Regierung auffordert, sich der Einführung der belgischen Vignette zu widersetzen. Kurz gesagt: Derzeit ist keine luxemburgische Vignette geplant, doch die parlamentarische Debatte ist eröffnet.

Belgische Anwohner werden steuerlich entlastet: ist das mit dem EU-Recht vereinbar?

Mehrere Leser haben zu Recht den heikelsten Punkt des Dossiers angesprochen. Für belgische Autofahrer soll die Umstellung kostenneutral bleiben: Flandern und Wallonien wollen die Kraftfahrzeugsteuer senken, um die Kosten der Vignette auszugleichen. Ausländische Fahrer zahlen dagegen ohne jeden Ausgleich.

Diese Konstruktion erinnert unweigerlich an den deutschen Präzedenzfall. Der Europäische Gerichtshof erklärte die deutsche Pkw-Maut in seinem Urteil vom 18. Juni 2019 (Rechtssache C-591/17, Österreich gegen Deutschland) für unzulässig, und zwar genau deshalb, weil sie mit einer nur deutschen Fahrzeughaltern vorbehaltenen Entlastung bei der Kfz-Steuer verknüpft war. Der Gerichtshof sah darin eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, da die wirtschaftliche Last in der Praxis allein bei ausländischen Fahrern lag.

Die drei belgischen Regionen versuchen, diese Falle zu umgehen, indem sie beide Dossiers formal trennen: auf der einen Seite die Vignette zu einem für alle identischen Tarif, auf der anderen eine Reform der Kfz-Besteuerung. Das Vorhaben muss der Europäischen Kommission notifiziert werden. Offen bleibt, ob zwei rechtlich getrennte, wirtschaftlich aber miteinander verknüpfte Dossiers ausreichen, um die Rechtsprechung von 2019 zu umgehen. Das ist derzeit das größte Risiko für den belgischen Zeitplan.

Können belgische Grenzgänger die Vignette vom Arbeitgeber bezahlen lassen?

Luxemburg zählt mehr als 50.000 in Belgien wohnhafte Grenzgänger. Für diejenigen, die mit ihrem privaten, in Belgien zugelassenen Auto pendeln, stellt sich die Frage kaum: Wie alle belgischen Anwohner profitieren sie vom geplanten Ausgleich über die gesenkte Kraftfahrzeugsteuer.

Anders sieht es für diejenigen aus, die einen in Luxemburg zugelassenen Firmenwagen fahren. Da die Vignette an das Kennzeichen gebunden ist, benötigt das luxemburgische Leasingfahrzeug eine eigene Vignette, bei einem aktuellen Modell zwischen 90 und 100 Euro pro Jahr, ohne jeden steuerlichen Ausgleich von belgischer Seite.

Nichts hindert einen Arbeitnehmer daran, die Übernahme dieser Vignette bei seinem Arbeitgeber zu beantragen. Eine gesetzliche Pflicht besteht dazu nicht: Die Frage ist Sache der individuellen Verhandlung oder der internen Firmenpolitik. Bei Firmenwagen dürfte die wahrscheinlichste Lösung von den Leasinggesellschaften kommen, die bereits die luxemburgische Kraftfahrzeugsteuer verwalten und die belgische Vignette in ihre Servicepakete für Unternehmen aufnehmen könnten. Die Kosten würden dann in der monatlichen Leasingrate aufgehen, ohne den geldwerten Vorteil des Fahrers zu verändern, der pauschal auf Basis des Fahrzeugwerts berechnet wird.

Arbeitgeber, die sich dafür entscheiden, müssen jedoch eine Frage der internen Gerechtigkeit klären. Wer nur die Vignette der Pendler aus Belgien übernimmt, verschafft ihnen einen zusätzlichen Vorteil gegenüber Kollegen aus Luxemburg, Frankreich oder Deutschland, die ihre Fahrtkosten selbst tragen. Jedes Unternehmen muss hier seine eigene Balance finden, oder dieses Ungleichgewicht in Kauf nehmen.

Wie sieht es bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen aus?

Die Vignette betrifft Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen, Wohnmobile eingeschlossen. Und genau in diese Kategorie fällt die überwiegende Mehrheit der Wohnmobile: Die meisten Modelle sind auf 3,5 Tonnen zugelassen, damit sie mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen. Ihr Leergewicht liegt meist zwischen 3 und 3,2 Tonnen, was nur eine geringe Zuladung für Passagiere und Gepäck übrig lässt. Diese Fahrzeuge müssen die Vignette daher wie ein gewöhnliches Auto entrichten.

Anders sieht es bei den schwereren Modellen aus, die ab 4 Tonnen zugelassen sind und einen Führerschein der Klasse C1 erfordern. Sie sind von der auf unter 3,5 Tonnen begrenzten Vignette ausgenommen. Der belgischen Kilometerabgabe unterliegen sie deswegen aber nicht, denn diese betrifft ausschließlich für den Gütertransport bestimmte Fahrzeuge. Nach dem derzeitigen Stand der Ankündigungen würde ein 4 oder 5 Tonnen schweres Wohnmobil also paradoxerweise kostenlos fahren, während sein 3,5-Tonnen-Pendant zahlen muss. Die noch in Ausarbeitung befindlichen endgültigen Texte könnten diese Ungleichheit noch korrigieren.

Wir haben zwei Autos zu Hause: müssen wir zweimal zahlen?

Ja, sofern beide Fahrzeuge in Belgien fahren. Die Vignette ist vollständig digital und an das Kennzeichen gebunden: Sie gilt für das Fahrzeug, nicht für den Fahrer, und lässt sich nicht auf ein anderes Kennzeichen übertragen. Das entspricht dem Prinzip der digitalen Vignetten in der Schweiz und in Österreich. Für ein zweites Fahrzeug, das nur gelegentlich jenseits der Grenze genutzt wird, bleiben die Kurzzeittarife die vernünftigste Lösung: je nach Motorisierung zwischen 8,10 und 11,25 Euro pro Tag, verglichen mit 90 bis 125 Euro für die Jahresvignette. Die gleiche Rechnung gilt für Oldtimer: Ein Fahrzeug aus der Zeit vor 2005, das nur wenige Male im Jahr bewegt wird, zahlt 11,25 Euro je Ausfahrt statt 125 Euro im Jahr.

Und Motorräder? Und Busse nach Charleroi?

Zum Abschluss zwei kurze Antworten. Motorräder, Roller und Mopeds sind von der Vignette befreit. Das Gleiche gilt für Reisebusse: Busverbindungen zum Flughafen Charleroi werden also nicht teurer. Zu guter Letzt: Auch die belgischen Gemeindestraßen bleiben von der Vignette ausgenommen.

Und was sagt der ACL dazu?

Der ACL setzt sich für Mobilität in all ihren Formen ein. Diese Mobilität muss sich jedoch auf zuverlässiger und sicherer Infrastruktur abspielen können, was eine dauerhafte Finanzierung ihrer Instandhaltung voraussetzt. Mehrere europäische Länder wie Frankreich, Italien, Österreich oder die Schweiz lassen sich die Nutzung ihrer Autobahnen seit langem bezahlen, per Maut oder per Vignette. Belgien hat eine andere Weichenstellung getroffen, über die zu urteilen nicht Sache des ACL ist.

Der Club stellt den Grundsatz, dass Infrastruktur ordnungsgemäß finanziert werden muss, nicht infrage. Er ist jedoch der Auffassung, dass das künftige System einfach, transparent und mit dem EU-Recht vereinbar sein muss. Er wird die konkrete Umsetzung und ihre Folgen für die Nutzer aufmerksam verfolgen, insbesondere in einer Region, in der grenzüberschreitende Fahrten für Hunderttausende Menschen zum Alltag gehören.

Der Club hofft indes, dass die angekündigten Einnahmen tatsächlich in die Instandhaltung und den Ausbau des belgischen Straßennetzes fließen, zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmer, ob ansässig oder nicht. Der ACL wird das Dossier weiterhin verfolgen und seine Mitglieder bei jedem Schritt informieren, bis zum geplanten Inkrafttreten am 1. Mai 2027.