Die Regierung will Autobahnen und Nationalstraßen mit Kameras ausstatten, die Nummernschilder lesen. In seinem Gutachten vom 27. Oktober legt der Staatsrat eine formelle Opposition gegen den gesamten Text ein.
Warum dieses Gesetz?
Innenminister Léon Gloden hat den Gesetzentwurf Nr. 8584 am 18. Juli 2025 eingebracht. Er setzt ein Versprechen aus dem Regierungsprogramm um. Luxemburg ist eines von fünf EU-Ländern ohne ein solches System. Die Regierung will der Polizei ein Werkzeug gegen schwere, oft grenzüberschreitende Kriminalität geben. Zudem soll Luxemburg diese Daten mit Belgien und den Niederlanden austauschen, wie es ein Benelux-Vertrag von 2018 vorsieht. Heute erhält die luxemburgische Justiz die Daten der Nachbarn, kann aber selbst keine liefern.
Die Kameras kämen zuerst auf die Autobahnen, vor allem an den Grenzen, danach auf die Nationalstraßen. Sie würden jedes Fahrzeug und sein Kennzeichen fotografieren, aber auch Fahrer und Mitfahrer. Die Polizei würde die Kennzeichen mit ihren Dateien und denen des Zolls abgleichen (gestohlene Fahrzeuge, gesuchte Personen usw.). Ohne Treffer würden die Daten nach 28 Tagen gelöscht. Einsatzbereiche: Terrorismus, schwere Kriminalität, flüchtige Personen, gefährdete Vermisste und die Sicherheit bei Großveranstaltungen. Verkehrsverstöße sind ausgenommen. Die Ausrüstung kostet schätzungsweise 8 Millionen Euro.
Scharfe Kritik
Der Staatsrat hat sein Gutachten am 27. Oktober einstimmig verabschiedet, mit 16 Stimmen. Er bemängelt eine „strukturelle Unzulänglichkeit“ des gesamten Entwurfs. Der Text legt weder fest, wo und nach welchen Kriterien die Kameras stehen sollen, noch wer darüber entscheidet. In dieser Form ermögliche er „eine permanente Überwachung des gesamten Staatsgebiets“. Die Liste der abgefragten Dateien sei „besonders lang und ungenau“. Der Zugriff des Staatlichen Nachrichtendienstes würde die vorgesehenen Zwecke ausweiten. Der Begriff „Großveranstaltung“ bleibt vage. Für die Speicherdauer von 28 Tagen (15 in Frankreich) sieht der Staatsrat „keine Gründe, die eine derart lange Frist rechtfertigen würden“. Ein Gesetz, das die Privatsphäre berührt, muss diese wesentlichen Punkte aber selbst regeln. Die Nationale Datenschutzkommission (CNPD) und die Generalstaatsanwaltschaft hatten bereits mehrere dieser Punkte kritisiert.
Projekt gescheitert?
Nicht unbedingt. Die formelle Opposition blockiert den Text in seiner jetzigen Form. Die Regierung kann ihn aber überarbeiten. Zu ihren Änderungsanträgen gibt der Staatsrat dann ein Zusatzgutachten ab. Danach kann der Innenausschuss der Abgeordnetenkammer seinen Bericht annehmen, bevor das Plenum abstimmt. Bei drei Punkten (Großveranstaltungen, Zugriff des Nachrichtendienstes, Speicherdauer) warnt der Staatsrat schon jetzt: Er könnte den Verzicht auf die zweite verfassungsmäßige Abstimmung verweigern. Das würde die Verabschiedung um mindestens drei Monate verzögern.