Seit dem 7. Juli 2026 sind zwei neue Sicherheitssysteme bei Neuwagen, die in der Europäischen Union verkauft werden, verpflichtend. Überwachung der Aufmerksamkeit des Fahrers und verbesserter Notbremsassistent: Hier erfahren Sie, was sich ändert, für wen, und was der europäische Zeitplan bis 2029 noch vorsieht.
Seit Dienstag, dem 7. Juli 2026, wird bei Neuwagen, die in der Europäischen Union verkauft werden, eine neue Reihe von Sicherheitsausstattungen verpflichtend. Grundlage ist die General Safety Regulation 2 (GSR2), offiziell die Verordnung (EU) 2019/2144, die 2019 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet wurde.
Konkret werden ab dem 7. Juli zwei neue Systeme zur Pflicht: die erweiterte Aufmerksamkeitswarnung, die über eine Infrarotkamera die Kopf- und Augenbewegungen des Fahrers überwacht, sowie der erweiterte Notbremsassistent, der neben Fahrzeugen nun auch Fußgänger und Radfahrer erkennt. Zudem wird der automatische Notbremsassistent, der bei Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen bereits vorgeschrieben ist, erstmals auch bei neuen Lastwagen zur Pflicht.
Diese Vorgaben folgen einer schrittweisen Einführung. Die europäische Verordnung schreibt ihre Anforderungen nicht auf einen Schlag für alle Fahrzeuge vor, sondern geht Etappe für Etappe vor, um den Herstellern Zeit für die Entwicklung jeder Technologie zu lassen. Die Aufmerksamkeitswarnung und der erweiterte Notbremsassistent gab es bereits, allerdings nur bei neuen Modellen, die seit 2024 auf den Markt kamen. Seit dem 7. Juli gelten sie auch für ältere, weiterhin produzierte Modelle.
Für die heutigen Autofahrerinnen und Autofahrer gilt: Diese neuen Regeln betreffen ausschliesslich Fahrzeuge, die nach dem 7. Juli 2026 erstmals zugelassen werden. Es muss nichts an Ihrem aktuellen Fahrzeug nachgerüstet werden, und bei der technischen Kontrolle wird das Vorhandensein dieser Ausstattung bei bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen nicht überprüft.
Rückblick auf die bisherigen Etappen
Die GSR2 trat am 6. Juli 2022 in Kraft. Eine erste Welle von Systemen wurde damals verpflichtend: intelligente Geschwindigkeitsassistenz, Rückfahrerkennung, Müdigkeitswarnung, Notbremssignal, Cybersicherheitsmassnahmen und verstärktes Sicherheitsglas.
Eine zweite Etappe im Juli 2024 ergänzte den Spurhalteassistenten, die Reifendruckkontrolle für Nutzfahrzeuge, Busse und Lastwagen sowie die Unfalldatenspeicher, eine Art Blackbox für Fahrzeuge.
Die nächsten Termine
Der Zeitplan endet damit nicht. Am 7. Januar 2029 wird eine letzte Massnahme für Lastwagen eine bessere Direktsicht vorschreiben, um Fußgänger und Radfahrer in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs besser zu erkennen. Auch die Unfalldatenspeicher werden zu diesem Zeitpunkt für alle neuen Lastwagen, Busse und Reisebusse verpflichtend, nachdem sie bereits ab Januar 2026 für neue Modelle gelten.
Nach Schätzungen der Europäischen Kommission dürften all diese Massnahmen bis 2038 mehr als 25 000 Todesfälle und 140 000 Schwerverletzte auf den europäischen Strassen verhindern.